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Mitarbeiterbeteiligungen

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Beteiligungsanspruch

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Beteiligungsanspruch des Arbeitnehmers – arbeitsvertragliche Integration vorausgesetzt – kann zustandekommen:

  • durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung
  • durch konkludentes Verhalten
  • durch Betriebsübung

Es ist davon auszugehen, dass für das Zustandekommens des Beteiligungsanspruchs die Regeln der Gratifikation (OR 322d) analog anwendbar sind, d.h.

  • Entstehen des Beteiligungsanspruchs nach dreimaliger aufeinanderfolgender Ausrichtung von Beteiligungsrechten, vorausgesetzt:
    • kein Freiwilligkeitsvorbehalt
    • nicht genutzter Freiwilligkeitsvorbehalt
  • Anspruch auf Abschluss eines Optionsvertrages

Weiterführende Informationen

» Integration in Arbeitsvertrag

» Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Gratifikation

» Auszahlungsform der Gratifikation

Tipps

  • Mitarbeiter mit Beteiligungsanspruch
    • Ausdrückliche schriftliche Abrede betreffend Bestand und Umfang des Beteiligungsanspruchs treffen, und zwar
      • dem Grundsatze nach (Basisabrede)
      • bezüglich Vollzug (Gewährung + Übertragung, einschliesslich Saldoklausel per Vollzug bzw. pro rata Vollzug)
  • Mitarbeiter ohne Beteiligungsanspruch
    • Vorbehalte zur Vermeidung von Konkludenz oder Betriebsübung
      • Freiwilligkeitsvorbehalt
      • Vorbehalt Ermessensanspruch bezüglich Beteiligungsumfang
    • Schriftliche Bestätigung der Vorbehalte durch den Mitarbeiter
    • Erfordernis der Einzelfallbeurteilung der notwendigen Vorsichtsmassnahmen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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