Bei der Mitarbeiterbeteiligung durch die Gewährung von Beteiligungsrechten wird der Mitarbeiter direkt am Substanzwert des Unternehmens der Arbeitgeberin beteiligt.
Rechte und Pflichten dieser Beteiligungsrechte orientieren sich an jenen, die der betreffende Gesellschaftstyp bzw. das betreffende Beteiligungspapier charakterisieren:
- Aktie [OR 620 Abs. 1 + OR 693 Abs. 1]
- Vermögensrechte
- Mitwirkungsrechte
- Partizipationsschein [OR 656a ff.] (sog. stimmrechtslose Aktie)
- Vermögensrechte