Keine Gesetzesdefinition
Für die Mitarbeiterbeteiligung besteht kein gesetzlicher Begriff, d.h. keine sog. Legaldefinition. Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.
Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne
Jede Beteiligung des Mitarbeiters am Betriebsablauf:
- (immaterieller) Einfluss auf betrieblichen Entscheidungsprozess
- Informationsmöglichkeiten
- Anhörungsmöglichkeiten
- Mitwirkungsmöglichkeiten
- (materielle) Beteiligung am Unternehmen
- Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter
- Schuldrechtliche Mitarbeiterbeteiligung (vertraglich)
- Gesellschaftsrechtliche Mitarbeiterbeteiligung (Kapitalbeteiligung)
- Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter
Weiterführende Informationen
Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne
Vertragliche, in der Regel dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens, durch Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen o.ä.
Synonyme
- Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung
- Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligung
in englisch:
- Employee stock ownership