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Mitarbeiterbeteiligungen

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Begriff

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Keine Gesetzesdefinition

Für die Mitarbeiterbeteiligung besteht kein gesetzlicher Begriff, d.h. keine sog. Legaldefinition. Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.

Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne

Jede Beteiligung des Mitarbeiters am Betriebsablauf:

  • (immaterieller) Einfluss auf betrieblichen Entscheidungsprozess
    • Informationsmöglichkeiten
    • Anhörungsmöglichkeiten
    • Mitwirkungsmöglichkeiten
  • (materielle) Beteiligung am Unternehmen
    • Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter
      • Schuldrechtliche Mitarbeiterbeteiligung (vertraglich)
      • Gesellschaftsrechtliche Mitarbeiterbeteiligung (Kapitalbeteiligung)

Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne

Vertragliche, in der Regel dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens, durch Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen o.ä.

Synonyme

  • Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung
  • Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligung

in englisch:

  • Employee stock ownership

Weiterführende Informationen

» Bonus / Bonus-Recht

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