Mitarbeiterbeteiligungen / Mitarbeiteroptionen / Mitarbeiteraktien im Schweizerischen Arbeitsrecht
Änderung und Aufhebung des Beteiligungsreglements
Änderung des Beteiligungsreglements
Anwendbarkeit der Regeln für die Änderung einer Individualvereinbarung
gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, d.h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern kein Änderungsvorbehalt besteht
Verschlechternde Anpassungen sind dem Arbeitnehmer gegenüber nur durch Änderungskündigung durchsetzbar
Änderungs-Vorbehalte
Beständigkeit und Massgeblichkeit der Vorbehalte?
Änderungsvorbehalt (mit Vorteil) im Arbeitsvertrag?
Änderungsvorbehalt im Beteiligungsreglement?
Freiwilligkeitsvorbehalt?
Genereller Änderungs- bzw. Widerrufsvorbehalt?
Betriebsübergangsvorbehalt / Vesting-Klausel?
Schriftformvorbehalt?
Bei Absenz von Änderungs-Vorbehalten im Reglement
1. Schritt
informelles Änderungsangebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
Weiterbestand der bisherigen Reglements-Bedingungen
Verhandlungen / Lösungssuche
2. Schritt
Ev. Änderungskündigung (sachliche Gründe für die beabsichtigte Änderung (kein Missbrauch), keine Druckausübung, genügend lange Bedenk- bzw. Entscheidungsfristen, kein krasses Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung usw.; Einzelfallprüfung notwendig)
Achtung bei einer Mehrzahl von betroffenen Arbeitnehmern: Beachtung der Regeln für eine Massenänderungskündigung
Aufhebung des Beteiligungsreglements
Anwendbarkeit der Regeln für die Aufhebung einer Individualvereinbarung
gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, d.h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Anwendung der Normen für die Änderungskündigung
Bei Massenänderungskündigung Beachtung der Normen über die Massenentlassung