Das Beteiligungsreglement kann für die betroffenen Mitarbeiter wirksam werden durch:
- Einzeleinbeziehung in den Einzelarbeitsvertrag
- Einbeziehung durch Globalerklärung
- Generelle Kundgabe / keine ungewöhnlichen Klauseln
- Kenntnisgabe bei Abschluss des Einzelarbeitsvertrages
- Einbeziehung in den Einzelarbeitsvertrag durch Übernahmeerklärung
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen, Weisungen und Ausführungsreglement
- Kenntnisgabe und Einbeziehung (durch Erhebung zum Bestandteil des Arbeitsvertrages) ebenfalls notwendig