Mitarbeiterbeteiligungen basieren oft auf Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarung ist beim Erfolgs- und Leistungsentgelt das arbeitsrechtliche Personalführungsinstrument.
Die Rechtspraxis unterscheidet in:
- einvernehmliche Zielvereinbarung im Sinne einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag
- einseitige Zielvorgabe kraft arbeitgeberischen Weisungsrechts.
Für die Einzelheiten wie Schranken der Zielvorgabe, Zielentgelt als Vergütungsform, die rechtliche Qualifikation des Zielentgelts, die Frage, ob beim Zielentgelt Lohn oder eine Gratifikation vorliegt, die vergessene Zielvorgabe und weitere unerwartete Entwicklungen vgl.
» Gratifikation: Zielvereinbarung
Weiterführende Informationen
» Inhalt einer Arbeitgeberweisung