Das Beteiligungsprogramm ist permanent einer Erfolgskontrolle zu unterziehen, auf:
- Zielerreichung
- Mitarbeiterzufriedenheit in Bezug auf Mitarbeiterbeteiligung
- Relation der Beteiligungs-Gewährungskonditionen im Verhältnis zu den Börsenkursen
- Effizienz der Mitarbeiterbeteiligung
- Risikokumulation
- Fehlanreize