Die Beteiligung von Mitarbeitern durch Aktien und Optionen ist seit Ende der 1990er-Jahre eine Alternative zur Gratifikation und zum 13. Monatslohn geworden. Hauptsächlichster Unterschied ist die leistungs- bzw. erfolgs-bezogene monetäre Vergütungspraxis. Die mittlerweile etablierte Vergütungsform ist ein besonderes Anreizsystem, welches aber auch zu überbordenen Vergütungen führen und den Mitarbeiter dazu verleiten kann, die Arbeitgeberinteressen hinter die eigenen zu stellen. Der Kadermitarbeiter avanciert zu den Erfolgsperspektiven des Unternehmers, muss aber infolge des arbeitsrechtlichen Malus-Verbots die unternehmerischen Schattenseiten nur begrenzt tragen.
Heikle Fragen ergibt die Mitarbeiterbeteiligung bei der Implementierung, der laufenden Realisierung und insbesondere der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.