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Mitarbeiterbeteiligungen

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Mitarbeiter-Partizipationsscheine

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) an Mitarbeiter erhalten diese in vermögensrechtlicher Hinsicht eine Kapitalbeteiligung an der Arbeitgeberin, jedoch ohne Stimmrecht; Partizipationsscheine gelten als sog. „stimmrechtslose Aktien“.

Dieses Beteiligungsrecht ist vor allem bei geschlossenen Aktionärsstrukturen und bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen gefragt.

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