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Mitarbeiterbeteiligungen

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Pro rata-Anspruch

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Gewährung der Beteiligungsrechte besteht zugunsten des Mitarbeiters, sofern und soweit die Parteien die Behandlung des Sachverhalts nicht vertraglich geregelt haben, ein Beteiligungsanspruch nur je nach juristischer Qualifikation:

  • Mitarbeiterbeteiligung mit Lohnqualität (Lohnbestandteil)
    • Pro rata-temporis-Anspruch
  • Mitarbeiterbeteiligung ohne Lohnqualität (im Sinne einer Gratifikation, als Teil der Gesamtvergütung)
    • Grundsatz: Kein Anspruch
      • Ermessensvorbehalt
      • Freiwilligkeitsvorbehalt
        • Ausnahmen (Anspruch)
          • Andere Betriebsübung
          • Mehr als dreimalige, den Freiwilligkeitsvorbehalt derogierende Wiederholungsleistungen
          • aber: Kürzungsrecht des Arbeitgebers nach OR 322d Abs. 2
    • Ausnahme: Pro rata-Anspruch
      • bei entsprechender Abrede

Vgl. auch Kürzung / Verweigerung Beteiligungsanspruch

Weiterführende Informationen

Judikatur

  • OW JAR 1982, S. 103 ff, Erw. 3

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