Keine gesetzliche Mitarbeiterbeteiligungs-Definition
Mitarbeiterbeteiligung = Kapitalbeteiligung infolge eines privilegierten Arbeitnehmerstatus
Keine Mitarbeiterbeteiligungs-Normen
Da die Rechtsordnung für die Mitarbeiterbeteiligung keine eigenen Normen enthält, gestaltet sich ihre rechtliche Einordnung als schwierig.
Rechtsqualifikation
- Anreiz-bedingte, planmässige Kapitalbeteiligung (Innominatkontrakt)
- Anwendung teils von Arbeitsrecht (OR 319 ff.), teils von Kaufrecht (OR 184 ff.) und teils von Aktienrecht (OR 620 ff.)
Weiterführende Informationen
Innominatkontrakt = Vertrag, der nicht einem gesetzlichen Typus entspricht bzw. aus zusammengesetzten gesetzlich geregelten Verträgen bestehen
Ebenen der Mitarbeiterbeteiligung:
» Gesellschaftsrechtliche Aspekte