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Mitarbeiterbeteiligungen

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Rechtsnatur

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Keine gesetzliche Mitarbeiterbeteiligungs-Definition

Mitarbeiterbeteiligung = Kapitalbeteiligung infolge eines privilegierten Arbeitnehmerstatus

Keine Mitarbeiterbeteiligungs-Normen

Da die Rechtsordnung für die Mitarbeiterbeteiligung keine eigenen Normen enthält, gestaltet sich ihre rechtliche Einordnung als schwierig.

Rechtsqualifikation

  • Anreiz-bedingte, planmässige Kapitalbeteiligung (Innominatkontrakt)
  • Anwendung teils von Arbeitsrecht (OR 319 ff.), teils von Kaufrecht (OR 184 ff.) und teils von Aktienrecht (OR 620 ff.)

Weiterführende Informationen

Innominatkontrakt = Vertrag, der nicht einem gesetzlichen Typus entspricht bzw. aus zusammengesetzten gesetzlich geregelten Verträgen bestehen

Ebenen der Mitarbeiterbeteiligung:

» Arbeitsrechtliche Aspekte

» Gesellschaftsrechtliche Aspekte

» Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

» Steuerliche Aspekte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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