Der Verwaltungsrat hat die Voraussetzungen für die Gewährung der Beteiligungsrechte herbeizuführen.
Das Bereitstellungsvorgehen ist je nach Art des Beteiligungsrechts unterschiedlich. Die Details finden Sie unter:
Mitarbeiterbeteiligungen
Der Verwaltungsrat hat die Voraussetzungen für die Gewährung der Beteiligungsrechte herbeizuführen.
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