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Mitarbeiterbeteiligungen

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SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ASPEKTE

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht gelten folgende Prinzipien:

  • Definition des massgebenden Lohns und des relevanten Zeitpunkts
  • Bemessungsgrundlage
    • Jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung erbrachte Arbeitsleistung
    • Jede Entschädigung, die ihren Rechtsgrund im Arbeitsverhältnis hat
  • Mitarbeiteraktien
    • Einkommen
      • Differenz zwischen Erwerbspreis und Verkehrswert
      • Abstellung für gebundene Mitarbeiteraktien auf die Vorschriften über die Direkte Bundessteuer (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG]; SR 642.11)
        • vgl. AHVV 7 lit. c und c bis
    • Kapitalertrag
      • Kapitalertrag ist kein Lohn
      • Sozialversicherungsbehörden stellen auf die Beurteilung durch die zuständigen Steuerbehörden ab; für gewöhnlich weichen sie davon nicht ab
    • Vgl. Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über den massgebenden Lohn 318.102.02, S. 28, Rz 2014 ff.
  • Mitarbeiteroptionen

Weiterführende Informationen

Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über den massgebenden Lohn

Art. 7 AHVV, lit c und cbis

Zu dem für die Berechnung der Beiträge massgebenden Lohn gehören insbesondere:

c. Gratifikationen, Treue- und Leistungsprämien;

cbis. geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen; für die Zeitpunkte der Beitragserhebung und für die Bewertung gelten die Vorschriften über die direkte Bundessteuer;

BGE 102 V 152 ff., Erw. 1

BGE 103 V 1 ff., Erw. 2d

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