Mitarbeiterbeteiligungen / Mitarbeiteroptionen / Mitarbeiteraktien im Schweizerischen Arbeitsrecht
Besteuerung Mitarbeiteroptionen
Besteuerungszeitpunkt
Bei börsenkotierten Mitarbeiteroptionen, die frei verfügbar oder ausübbar sind, wird der erzielte geldwerte Vorteil besteuert
zum Zeitpunkt des Erwerbs
Nicht börsenkotierte und gesperrte Mitarbeiteroptionen werden neu besteuert
zum Zeitpunkt der Ausübung
Komplizierte finanzmathematische Formeln für die Bewertung werden so überflüssig.
Quellenbesteuerung
Die Besitzer von nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen können zwischen dem Options-Erwerb und der Options-Ausübung in verschiedenen Ländern wohnhaft und tätig sein.
War der beteiligungsberechtigte Mitarbeiter während eines Teils dieser Zeit in der Schweiz wohnhaft, so kommt der Schweiz ein anteilsmässiges Besteuerungsrecht zu.
Dieser Anteil entspricht der Dauer der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit des Mitarbeiters gemessen an der gesamten Zeitspanne zwischen Optionserwerb und Entstehen des Options-Ausübungsrechts.
Sofern der Mitarbeiter im Options-Ausübungszeitpunkt im Ausland lebt, hat der schweizerische Arbeitgeber die anteilsmässigen Steuern abzuliefern (so genannte Quellenbesteuerung).
Für die direkte Bundessteuer beträgt dieser Quellensteuersatz
11,5 Prozent
Wegen der Tarifautonomie können die Kantone für die erweiterte Quellensteuer frei befinden