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Mitarbeiterbeteiligungen

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Teilnehmerkreis

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personenkreis

  • Geschäftsführende Organe
    • Aktuelle Arbeitnehmer
    • Ausschluss von Pensionierten und ehemaligen Mitarbeitern
  • Mittleres Kader
    • Leitende Direktoren
    • Stellvertretende Direktoren
  • Verwaltungsratsmitglieder bzw. Delegierter des Verwaltungsrates
    • =   Mitarbeiteraktionäre, sofern und soweit sie im Arbeits- und nicht im Mandatsverhältnis (Auftrag) tätig sind

Grundsätze

Da in der Regel nur ausgewählte Mitarbeiter am Beteiligungsprogramm teilnehmen können, gilt:

  • Festlegung des Kreises der teilnahmeberechtigen Mitarbeiter
  • Beteiligungsrechte-Gewährung nur aufgrund schriftlicher Abrede (Beweiszwecke)
  • Gleichbehandlungsprinzip in Grenzen
    • Handhabung primär so, dass Teilnehmerkreis auf nachvollziehbarer Differenzierung fusst
    • Berücksichtigung bei Mitarbeitern in vergleichbarer Stellung und Funktion
    • Differenzierung bzw. Ausschluss vom Beteiligungsprogramm bei sachlichen Gründen
    • Beschränkte Anwendung
    • kein willkürlicher Ausschluss bestimmter Mitarbeiter

Weiterführende Informationen

Interessenkonflikt?

  • Sind Mitglieder des VR in das Beteiligungsprogramm miteinbezogen, kann ein Interessenkonflikt bestehen, nämlich einerseits zwischen den Unternehmensinteressen und andererseits jener des VR’s bzw. der betroffenen VR-Mitglieder
  • U.E. empfiehlt sich der Ausstand der betroffenen VR-Mitglieder, ev. die Vorlage des Traktandums an einer o. oder a.o. Generalversammlung (GV).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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